Ökodesign-Richtlinie – Neue Kennzeichnung für Lampen und Leuchten
Umweltfreundliche und energiesparende Produkte nach Ökodesign-Anforderungen schnell erkennen
Nach der neuen Energielabel-Verordnung (EU) 2019/2015 (Energy Labelling Regulation: kurz ELR) tragen Lampen, LED-Module und Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann, ab September 2021 eine neue Energieeffizienzkennzeichnung. Durch die immer effizienteren Leuchtmittel wird die Skala wieder auf A bis G gesetzt. Eines der Hauptziele der neuen Verordnung ist es, dem Kunden/Endnutzer die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit er sich für energieeffiziente Produkte entscheiden kann. Daher schreibt die Verordnung in erster Linie vor, dass spezifische Produktinformationen über ein verbraucherfreundliches Energieetikett bereitgestellt werden müssen. Die Hersteller müssen außerdem Informationen über die Klasse des Produkts sowie andere relevante technische Informationen zur Verfügung stellen.
Altes Energielabel
Neues Energielabel
Übergangsfrist von 18 Monaten
Bis März 2023 wird es beide Ausführungen im Handel geben. Erst dann müssen alle Lichtquellen das neue Label tragen. In der Übergangsfrist von 18 Monaten kann die Umetikettierung stattfinden.
Einen Kommentar hinterlassen